Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 BGBlG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1947/3/15 1Ob147/47

Das Standesamt O. hat den Antrag der W. B., geb. S., ihre am 10. Juli 1945 vor dem röm.-kath. Pfarramte O. mit O. B. geschlossene Ehe in das standesamtliche Familienbuch einzutragen, unter Berufung auf § 3 des Gesetzes vom 26. Juni 1945, StGBl. Nr. 31, abgelehnt, weil dieser Ehe, die außerhalb des Zeitraumes vom 1. April 1945 bis 29. Juni 1945 geschlossen wurde, die Wirkung einer vor dem Standesamte geschlossenen Ehe nicht zukomme. Im Sinne des § 50, Abs. 1 des Personenstandesgesetzes... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.1947

RS OGH 1947/3/15 1Ob147/47

Norm: BGBlG §4 Abs1G über Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes des Personenstandesrechtes und des Erbgesundheitsrechtes StGBl Nr 31 §1 ff
Rechtssatz: Der auf dem BGBl angegebene Tag der Herausgabe gilt als Versendungstag und Tag der Verlautbarung des Gesetzes. Gegen die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes vom 26.06.1945, StGBl Nr 31 bestehen keine Bedenken. Entscheidungstexte 1 Ob 147/4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1947

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