Entscheidungen zu § 65 Abs. 2 WeinG

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TE UVS Wien 1996/08/12 07/L/08/63/96

Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben es als Erzeuger von Trauben, aus denen Wein gewonnen wird mit der Betriebsstätte in Wien, M-straße zu verantworten, daß in dem genannten Betrieb am 13.5.1993 Grüner Veltliner - 3 Flaschen Veltliner a 2 l - durch Lagerung in der Schank in Verkehr gebracht wurde, der insoferne nicht den Bestimmungen des Weingesetzes entsprochen hat, als b... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.08.1996

RS UVS Kärnten 1993/06/07 KUVS-859/2/93

Rechtssatz: Liegen zum Schluß der mündlichen Berufungsverhandlung die Voraussetzungen der Beschlagnahme nach § 66 Abs 3 Weingesetz nicht mehr vor, ist der Berufung Folge zu geben und die Beschlagnahme aufzuheben. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.06.1993

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