Norm: LMG 1975 §65 StPO §389 StPO §446 WeinG §46 LMG 1975 § 65 gültig von 15.08.2003 bis 20.01.2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2006 LMG 1975 § 65 gültig von 01.07.1975 bis 14.08.2003 StPO § 389 heute StPO § 389 gültig a... mehr lesen...
Norm: WeinG 1961 §45 Abs1WeinG 1961 §45 Abs2WeinG 1961 §46WeinG 1961 §47
Rechtssatz:
Bei Vorliegen des objektiven Tatbestandes des § 45 Abs 1 oder 2 WeinG 1961 kann von dem zwingend vorgesehenen Verfallsausspruch nicht abgesehen werden. Der Verfall ist bei Fehlen einer bestimmten zu verfolgenden Person im objektiven Verfahren, bei Fehlen eines Verschuldens des Verfolgten aber im freisprechenden Urteil auszusprechen. Bei Vorliegen des... mehr lesen...