Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. August 1926 geborene Angestellte Dipl.Ing. Otto A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148, zweiter Fall, und 15 StGB, des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG und des Vergehens des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Hinsichtlich eines Teiles der ihm als Vergehen nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG angelasteten Tat... mehr lesen...
Norm: WeinG §42 Abs1
Rechtssatz: Schon durch die Beigabe von weinfremdem Glycerin wird der Wein verfälscht, nicht erst dann, wenn der Glyceringehalt die obere Grenze der bei natürlichen Weinen feststellbaren Glycerinwerte von fünf bis dreizehn Gramm pro einhundert Gramm Alkohol übersteigt. Entscheidungstexte 9 Os 148/79 Entscheidungstext OGH 21.10.1980 9 Os 148/79 ... mehr lesen...