Die Klägerin, ein ungarisches Außenhandelsunternehmen, besitzt das ausschließliche Recht, Wein aus Ungarn zu exportieren. Sie behauptet, den aus Erlau, ungarisch Eger, stammenden Rotwein ausschließlich an die Weingroßhandlung L. & K. zu liefern, die ihn dann in Flaschen fülle und weiter verkaufe. Der Beklagte verkaufe unter der Bezeichnung "Erlauer Rotwein", und "Erlauer Stierblut" einen nicht aus der Gegend von Erlau stammenden Rotwein, wobei er den letztgenannten Wein in Flasc... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2WeinG 1961 §14 Abs6 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.0... mehr lesen...