Norm: KFG 1955 §85 Abs1 AKFG 1955 §86 Abs1StVO §11 Abs3
Rechtssatz: Eine Signalstange stellt einen unentgeltlichen Ausrüstungsgegenstand eines Kraftfahrzeug dar, wenn Handzeichen wegen der Beschaffenheit des Fahrzeuges oder seiner Ladung nicht erkennbar sind. Entscheidungstexte 2 Ob 319/68 Entscheidungstext OGH 28.11.1968 2 Ob 319/68 Veröff: ZVR 1969/230 S 203 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §86 Abs1
Rechtssatz: Im allgemeinen kann angenommen werden, daß die Bereifung eines Kraftfahrzeuges nach einer Leistung von 16.000 Kilometer noch nicht in einem die Betriebssicherheit gefährdenden Maße abgenutzt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 193/68 Entscheidungstext OGH 23.10.1968 7 Ob 193/68 Veröff: EvBl 1969/182 S 269 Schla... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbEKHG §6 Abs1 Satz2KFG 1955 §85 Abs6 F3KFG 1955 §86 Abs1 Satz1
Rechtssatz: Durch die Belassung eines Fahrzeuges mit nicht ordnungsgemäß verschließbarem Schwenkfenster im freien Gelände, was als Übertretung der Schutznorm des § 86 Abs 1 Satz 1 KFG 1955 nach § 1311 ABGB zu werten ist - der vorschriftsmäßig verschließbare Zustand des Kraftwagens im Freien soll auch die mißbräuchliche Inbetriebnahme verhindern (vgl analog für den... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §86 Abs1
Rechtssatz: Die Strafbarkeit setzt neben Kausalität und Verschulden auch einen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem verbotswidrigen Handeln und dem eingetretenen Erfolg voraus. Entscheidungstexte 5 Os 217/56 Entscheidungstext OGH 24.04.1956 5 Os 217/56 Veröff: EvBl 1956/243 S 441 = JBl 1957,49 = RZ 1956,107 = ZVR 1957/11 S 18 ... mehr lesen...