Norm: ABGB §1294 KFG 1955 §84 Abs2KFG 1955 §89 Abs1StVO §20 Abs1 IE ABGB § 1294 heute ABGB § 1294 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: 1) Für eine durch einen nicht erkennbaren Mangel der Lenkung entstandene Gefahr haftet der Fahrzeuglenker nach dem § 335 StG nur dann, wenn er diese Gefahr ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG 1955 §84 Abs2 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Verletzung der Vorschrift des § 84 Abs 2 KFG macht gemäß § 1311 ABGB haftbar. Die Verletzung der Vorschrift des Paragraph 84, Absatz 2, KFG macht gemäß Paragraph 1311, ABGB haftbar... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG 1955 §84 Abs2 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldenshaftung, wenn in einem Jeep sieben Personen statt höchstens vier Personen mitgenommen werden, so daß der Lenker behindert ist.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §84 Abs2
Rechtssatz:
Ein Führer eines Lastkraftwagens handelt fahrlässig im Sinne des § 335 StG, wenn er im Führerhaus des Lastkraftwagens, das außer dem Lenkersitz nur noch einen weiteren Sitz aufweist, zwei Personen mitnimmt, die nur sehr gedrängt Platz finden und von denen eine alkoholisiert ist, und ihm bekannt ist, daß auch ein unwillkürlicher, nach vorne leichter Druck auf die im verriegelten Zustand nach aufwär... mehr lesen...