RS OGH 1958/5/20 9Os34/58

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Veröffentlicht am 20.05.1958
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Norm

KFG 1955 §84 Abs2

Rechtssatz

Ein Führer eines Lastkraftwagens handelt fahrlässig im Sinne des § 335 StG, wenn er im Führerhaus des Lastkraftwagens, das außer dem Lenkersitz nur noch einen weiteren Sitz aufweist, zwei Personen mitnimmt, die nur sehr gedrängt Platz finden und von denen eine alkoholisiert ist, und ihm bekannt ist, daß auch ein unwillkürlicher, nach vorne leichter Druck auf die im verriegelten Zustand nach aufwärts zeigende Klinke der Türe des Führerhauses zur Entriegelung des Schlosses und dem Öffnen der Türe genügt.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 34/58
    Entscheidungstext OGH 20.05.1958 9 Os 34/58
    Veröff: ZVR 1959/184 S 176

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0065742

Dokumentnummer

JJR_19580520_OGH0002_0090OS00034_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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