Entscheidungen zu § 74 Abs. 2 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-22 von 22

TE Vwgh Erkenntnis 2003/5/23 2002/11/0060

Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 16. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer wegen eines am 6. Oktober 1997 begangenen Alkoholdeliktes gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von acht Monaten (gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 6. Oktober 1997) entzogen. Weiters wurde ihm die Absolvierung eines Driver-Improvement-Kurses (Einstellungs- und Verhaltenstraining für alkohol... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.2003

RS Vwgh 2003/5/23 2002/11/0060

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Eine mit Mandatsbescheid ausgesprochene vorübergehende Entziehung der Lenkberechtigung gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 hatte zur Folge, dass die Lenkberechtigung mit Ablauf der ausgesprochenen Entziehungszeit ipso iure wieder aufgelebt ist, sodass der Bf nach Ablauf der Entziehungsdauer - unabhängig davon, ob ihm der Führerschein wieder... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1996/2/22 94/11/0198

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 19. April 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 16. März 1994 auf Wiederausfolgung seines Führerscheines gemäß § 74 Abs. 2 in Verbindung mit § 73 Abs. 1 und Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Mai 1994 wurde die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung abgewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1996

RS Vwgh 1996/2/22 94/11/0198

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Hat die Beh offensichtlich übersehen, das Wort "vorübergehend" aus dem
Spruch: ihres unter Verwendung eines Formulars erstellten Entziehungsbescheides zu streichen, jedoch in der
Begründung: - soweit das Wort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1996

TE Vwgh Beschluss 1992/2/3 AW 92/11/0001

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab 2. August 1991 (somit bis 2. Februar 1992), entzogen. Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: seines Aufschiebungsbegehrens vor, würde die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt, so würde er "für die Zeit der restlichen Entziehungsdauer (zumindest ein Monat) keine Lenkerberechtigung besitzen bzw. kein Fahrzeug... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.02.1992

RS Vwgh 1992/2/3 AW 92/11/0001

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 89/11/0024 B 29. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach Ablauf der Frist, für die die Lenkerberechtigung entzogen wurde, entfaltet der Entziehungsbescheide keine durch B des VwGH aufschiebbare Rechtswi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.02.1992

TE Vwgh Beschluss 1990/10/23 90/11/0178

Nach dem Inhalt der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Beilagen wurde dem Beschwerdeführer mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 5. Februar 1990 gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B und F vorübergehend entzogen und zugleich gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. "eine Entzugsdauer von sechs Monaten gerechnet vom Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung dieses Bescheides festgesetzt". Mit der Behauptung, daß d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 90/11/0178

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §74 Abs2;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Die "Nichtausfolgung" des Führerscheines ist nicht als Akt der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt anzusehen. Dabei ist rechtlich ohne Belang, ob der Führerschein nach dessen vorläufiger Abnahme gemäß § 76 Abs 1 KFG oder nach Ablauf der Zeit, für die die Lenkerberechtigung vorüb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/21 90/11/0041

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid vom 6. Dezember 1989 entschied der Landeshauptmann von Kärnten über die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juli 1988, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Villach am 13. Juli 1988, gestellten Anträge dahingehend, daß der Antrag "auf Wiederausfolgung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 26.1.1989" (richtig: 1988) "vorübergehend entzogenen Lenkerberechtigung" gemäß § 74 Abs. 2 KFG 1967 u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1990

RS Vwgh 1990/9/21 90/11/0041

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Die Lenkerberechtigung lebt nach Ablauf der Zeit, für die sie vorübergehend entzogen wurde, ipso iure wieder auf (Hinweis E 27.10.1987, 87/11/0100). Diese Rechtsfolge setzt jedoch zwingend voraus, daß die Lenkerberechtigung rechtlich existent ist, was dann nicht der Fall ist, wenn sie auf Grund einer Befristung er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1990

RS Vwgh 1990/3/29 AW 90/11/0026

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69;KFG 1967 §74 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Wiederausfolgung des Führerscheines und Verlängerung der Gültigkeit einer Lenkerberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Bf auf Verlängerung der befristet erteilten Lenkerberechtigung abgewiesen. Das von Gesetzes wegen eingetretene E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.1990

RS Vwgh 1989/5/9 88/11/0118

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Verweigerung der Wiederausfolgung des Führerscheines ist es, dass die Einleitung des neuerlichen Ermittlungsverfahrens (wegen Bestehens begründeter Bedenken iSd § 75 Abs 1 KFG berechtigt war (Hinweis auf E 27.10.1987, 87/11/0100). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988110118.X03... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.05.1989

RS Vwgh 1988/5/17 87/11/0289

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0115 E 4. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz War im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung gegen einen Bescheid, mit dem der Antrag auf Ausfolgung des Führerscheines abgewiesen wurde, der Führerschein (auf Grund des § 74 Abs 2 KFG 1967) schon wieder ausgefolgt, so besteht keine Rechtsver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.1988

RS Vwgh 1987/12/4 87/11/0115

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: War im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung gegen einen Bescheid, mit dem der Antrag auf Ausfolgung des Führerscheines abgewiesen wurde, der Führerschein (auf Grund des § 74 Abs 2 KFG 1967) schon wieder ausgefolgt, so besteht keine Rechtsverletzungsmöglichkeit mehr, sodass die Beschwerde (insofern) zurückzuweise... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.12.1987

RS Vwgh 1987/10/27 87/11/0100

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Abweisung eines Antrages nach § 74 Abs 2 KFG (auf Ausfolgung des Führerscheines nach Ablauf der Zeit, für die die Lenkerberechtigung vorübergehend entzogen wurde) ist nicht, dass ein Ermittlungsverfahren zur Entziehung gemäß § 73 KFG bereits vor Ablauf der Entziehungszeit (oder zumindest vor der später erfolgten Stellung des An... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1987

RS Vwgh 1987/10/27 87/11/0100

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0262 E 9. April 1986 RS 2 Stammrechtssatz Auch wenn eine gem § 74 Abs 1 KFG 1967 entzogene Lenkerberechtigung nach Ablauf der festgesetzten Zeit ipso iure wieder auflebt, darf der Führerschein nicht wieder ausgefolgt werden, sofern begründetermaßen "ein neuerliches Ermittlungsverfahren gem § 73", dem auch keine neue Tatsac... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1987

RS Vwgh 1987/10/27 87/11/0100

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73;KFG 1967 §74 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0262 E 9. April 1986 RS 3 Stammrechtssatz Im Hinblick auf den gleichen Regelungszweck wie im § 75 Abs 1 KFG 1967 kann auch die nach § 74 Abs 2 KFG 1967 maßgebend Einleitung eines "neuerlichen Ermittlungsverfahrens zur Entziehung gem § 73" nur dann als zulässig angesehen werden, wenn (begründ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1987

RS Vwgh 1987/9/22 86/11/0027

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0262 E 9. April 1986 RS 2 Stammrechtssatz Auch wenn eine gem § 74 Abs 1 KFG 1967 entzogene Lenkerberechtigung nach Ablauf der festgesetzten Zeit ipso iure wieder auflebt, darf der Führerschein nicht wieder ausgefolgt werden, sofern begründetermaßen "ein neuerliches Ermittlungsverfahren gem § 73", dem auch keine neue Tatsac... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1987

RS Vwgh 1987/4/10 86/11/0157

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §67 Abs4;KFG 1967 §67 Abs4a;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Wurde die Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs 1 KFG vor Ablauf ihrer Befristung entzogen, so ist im Falle eines Antrages auf Wiedererteilung der Lenkerberechtigung § 67 Abs 4 KFG und nicht § 67 Abs 4 a KFG anzuwenden. Es ist daher maßgebend, ob im Zeitpunkt der Entscheidung das l... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.04.1987

RS Vwgh 1987/4/10 86/11/0157

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13a;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Wurde nach einer Entziehung gemäß § 73 Abs 1 KFG vorerst ein Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheines gestellt, dieser aber noch im erstinstanzlichen Verfahren auf Wiedererteilung der Lenkerberechtigung geändert, dann wird (anders als in dem Fall VwSlg 10179 A/1980 ua) zu Recht über einen so... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.04.1987

RS Vwgh 1987/1/30 86/11/0144

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheines nach Ablauf der "Entziehungsfrist" kann nicht in einen Antrag auf Erteilung (Wiedererteilung) der Lenkerberechtigung umgedeutet werden (Hinweis B 27.6.1980, 2260/78, VwSlg 10179 A/1980). Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1987

RS Vwgh 1987/1/30 86/11/0144

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §71 Abs4;KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Ausstellung eines Duplikatführerscheines und ein Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheines nach Ablauf der "Entziehungsfrist" betreffen zwei verschiedene Sachen im Sinne des § 68 Abs 1 AVG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1987

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