Entscheidungen zu § 74 Abs. 3 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1980/3/19 1Ob6/80

Norm: KFG 1967 §74 Abs3
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkerberechtigung kann dann lediglich angedroht werden, wenn anzunehmen ist, daß die bloße Androhung die sofortige Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit des Lenkers bewirken wird. Entscheidungstexte 1 Ob 6/80 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 1 Ob 6/80 European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1980

RS OGH 1980/3/19 1Ob6/80

Norm: KFG 1967 §74 Abs3
Rechtssatz: Eine Androhung der Entziehung des Führerscheines ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Entziehung des Führerscheines selbst gegeben sind. Sie setzt den bereits eingetretenen Verlust der Verkehrszuverlässigkeit voraus. Entscheidungstexte 1 Ob 6/80 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 1 Ob 6/80 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1980

Entscheidungen 1-2 von 2

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