Norm:        KFG 1967 §74 Abs3                               
Rechtssatz:          Die Entziehung der Lenkerberechtigung kann dann lediglich angedroht werden, wenn anzunehmen ist, daß die bloße Androhung die sofortige Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit des Lenkers bewirken wird.                     Entscheidungstexte                                 1  Ob     6/80      Entscheidungstext  OGH  19.03.1980  1  Ob     6/80                                                European Case L...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KFG 1967 §74 Abs3                               
Rechtssatz:          Eine Androhung der Entziehung des Führerscheines ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Entziehung des Führerscheines selbst gegeben sind. Sie setzt den bereits eingetretenen Verlust der Verkehrszuverlässigkeit voraus.                     Entscheidungstexte                                 1  Ob     6/80      Entscheidungstext  OGH  19.03.1980  1  Ob     6/80                                        ...                    mehr lesen...