Entscheidungen zu § 74 Abs. 3 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1980/3/19 1Ob6/80

Norm: KFG 1967 §74 Abs3 KFG 1967 § 74 gültig von 01.01.1968 bis 31.10.1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/1997
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkerberechtigung kann dann lediglich angedroht werden, wenn anzunehmen ist, daß die bloße Androhung die sofortige Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit des Lenkers bewirken wird. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1980

RS OGH 1980/3/19 1Ob6/80

Norm: KFG 1967 §74 Abs3 KFG 1967 § 74 gültig von 01.01.1968 bis 31.10.1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/1997
Rechtssatz: Eine Androhung der Entziehung des Führerscheines ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Entziehung des Führerscheines selbst gegeben sind. Sie setzt den bereits eingetretenen Verlust der Verkehrszuverlässigkeit voraus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1980

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