RS OGH 1980/3/19 1Ob6/80

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Veröffentlicht am 19.03.1980
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Norm

KFG 1967 §74 Abs3

Rechtssatz

Eine Androhung der Entziehung des Führerscheines ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Entziehung des Führerscheines selbst gegeben sind. Sie setzt den bereits eingetretenen Verlust der Verkehrszuverlässigkeit voraus.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 6/80
    Entscheidungstext OGH 19.03.1980 1 Ob 6/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0065602

Dokumentnummer

JJR_19800319_OGH0002_0010OB00006_8000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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