Entscheidungen zu § 73 Abs. 2 KFG 1967

Verfassungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1984/3/8 B245/79

Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wels vom 8. November 1978 wurde der Bf. gemäß §73 Abs1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B entzogen und gemäß §73 Abs2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihr für die Zeit von zwei Jahren, das ist bis zum 27. Juli 1980, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Sollte sie wegen der von ihr begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden und diese verbüßen, werde die Zeit des Freiheitse... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 08.03.1984

RS Vfgh 1984/3/8 B245/79

Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktKFG 1967 §66KFG 1967 §73 Abs1 und Abs2
Rechtssatz: Kraftfahrgesetz 1967; keine Willkür bei Entzug einer Lenkerberechtigung für die Zeit von zwei Jahren gemäß §73 Abs1 und 2 aufgrund der Sinnesart der Bf. Entscheidungstexte B 245/79 Entscheidungstext VfGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 08.03.1984

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten