Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wels vom 8. November 1978 wurde der Bf. gemäß §73 Abs1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B entzogen und gemäß §73 Abs2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihr für die Zeit von zwei Jahren, das ist bis zum 27. Juli 1980, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Sollte sie wegen der von ihr begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden und diese verbüßen, werde die Zeit des Freiheit... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt KFG 1967 §66 KFG 1967 §73 Abs1 und Abs2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07... mehr lesen...