Entscheidungen zu § 64a Abs. 4 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/28 96/11/0254

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen zwei Bescheide der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. April 1996 abgewiesen und die Erstbescheide bestätigt. Mit dem ersten der beiden erstinstanzlichen Bescheide war dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die am 16. Dezember 1993 erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 ausgesprochen worden, daß ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.11.1996

RS Vwgh 1996/11/28 96/11/0254

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64a Abs1;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §64a Abs3;KFG 1967 §64a Abs4;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §73;
Rechtssatz: Hat der Lenkerberechtigte während der Probezeit nach § 64a Abs 1 KFG eine bestimmte Tatsache gemäß § 66 Abs 2 lit i KFG gesetzt und wurde ihm deswegen die Lenkerberechtigung für zwei Wochen gemäß § 73 Abs 3 KFG entzogen,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/15 95/11/0156

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "bis einschließlich 25. April 1998 - das ist auf die Dauer von vier Jahren und zehn Monaten -" keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechts... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1995

RS Vwgh 1995/12/15 95/11/0156

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64a Abs4;KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Lenkerberechtigte unbescholten war, wird dadurch entscheidend relativiert, daß er erst seit etwa einem Jahr im Besitz einer Lenkerberechtigung war, sodaß von ihm - insbesondere im Hinblick auf die Alkoholproblematik - wesentlich strengere Regelungen zu beachten gewesen wären (hier: 1,05 Promille Blutalkoholgeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1995

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