Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Kärnten 2003/08/19 KUVS-1748-1749/6/2002

Rechtssatz: Sind die Prüfschilder der Druckluftbehälter bei einem Sattelzugfahrzeug abgerostet, stellt dies einen schweren Mangel und somit einen Verstoß gegen die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 KFG dar, welchen der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A GmbH als Zulassungsbesitzerin des Sattelzugfahrzeuges zu verantworten hat. Kann dieser aber seine Schuldlosigkeit glaubhaft machen ? gegenständlich durch Glaubhaftmachung eines wirksamen innerbetrieblichen Kontrollsystems, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.08.2003

RS UVS Vorarlberg 1996/12/04 1-0494/96

Rechtssatz: Nach §6 Abs1 KFG müssen die Bremsanlagen so beschaffen und eingebaut sein, daß mit ihnen bei betriebsüblicher Beanspruchung und ordnungsgemäßer Wartung trotz Erschütterung, Alterung, Abnützung und Korrosion die vorgeschriebene Wirksamkeit erreicht wird. Nach §102 Abs1 erster Satz KFG darf der Kraftfahrzeuglenker ein Kraftfahrzeug erst in Betrieb nehmen, wenn er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug den hiefür in Betracht ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 04.12.1996

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