Der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW geriet am 17. Juli 1971 in einer Kurve von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Helmut G erlitt als Insasse dieses PKW eine Querschnittlähmung. Der Erstbeklagte wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes G vom 21. Juni 1972 schuldig erkannt, diesen Unfall durch Einhaltung einer für die Beschaffenheit der Straße und die Bereifung des Fahrzeuges überhöhten Geschwindigkeit verschuldet zu haben. Die klagende Part... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §59 Abs3 KFG 1967 §63 VersVG §156 Abs3 VersVG §158c KFG 1967 § 59 heute KFG 1967 § 59 gültig ab 16.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2020 KFG 1967 § 59 gültig von 01.07.2007 bis 15.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2007 ... mehr lesen...