Norm: ABGB §1323 FKFG 1967 §59 Abs1KHVG §21
Rechtssatz: Beim sogenannten „Spalttarif" verzichtet der Versicherungsnehmer als künftiger Geschädigter im Voraus in Form eines Vertrags zugunsten Dritter. Entscheidungstexte 2 Ob 75/07d Entscheidungstext OGH 27.09.2007 2 Ob 75/07d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AAHG §1 Cd10KFG 1955 §59 Abs1 litcKFG §69 Abs1 litc
Rechtssatz: Rechtswidriges und schuldhaftes Organhandeln, wenn einem rechts Armamputierten ein Führerschein ohne Auflage (Ausgleichsfahrzeug!) ausgestellt wird; Kausalität für Unfallsgeschehen zu bejahen. Solidarhaftung des Rechtsträgers und des körperbehinderten Lenkers gegenüber dem geschädigten Dritten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...