Norm
ABGB §1302 ARechtssatz
Rechtswidriges und schuldhaftes Organhandeln, wenn einem rechts Armamputierten ein Führerschein ohne Auflage (Ausgleichsfahrzeug!) ausgestellt wird; Kausalität für Unfallsgeschehen zu bejahen. Solidarhaftung des Rechtsträgers und des körperbehinderten Lenkers gegenüber dem geschädigten Dritten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0026643Dokumentnummer
JJR_19750910_OGH0002_0010OB00147_7500000_001