Entscheidungsgründe: Zweck der klagenden Vereinigung von Rechtsanwälten ist es (ua), zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder wettbewerbsrechtliche Ansprüche zu verfolgen. Der Erstbeklagte ist Versicherungsmakler; er verfügt darüber hinaus über eine Gewerbeberechtigung zur Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung. Der Zweitbeklagte ist im Versicherungsmaklerbüro des Erstbeklagten beschäftigt. Als Schwiegersohn des Erstbeklagten soll er das Unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt die Zahlung eines Betrages von S 141.000,--. Sie betreibe ein Versicherungsberatungs- bzw Kontrollbüro und habe mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei ein Versicherungsberatungsübereinkommen abgeschlossen. Aufgrund dieses Übereinkommens stehe ihr für die Zeit vom 1.3.1988 bis 28.2.1989 ein Pauschalhonorar in der Höhe von S 282.000,-- zu. Darauf habe die beklagte Partei nur S 141.000,-- in Teilzahlungen von je S 70.500,--... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In ihren zwischen dem 16.9. und dem 5.10.1981 überreichten, vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen stellen die acht Kläger - durchwegs Rechtsanwälte in Ried im Innkreis - die aus dem
Spruch: ersichtlichen Urteilsanträge; sie begründen dieses Begehren wie folgt: Der Beklagte, welcher in Ried i.I. unter der Bezeichnung 'I*** S***' ein Büro für Unfallshilfe betreibe, verstoße dabei 'konsequent und beharrlich' gegen §§ 1 un... mehr lesen...
Die Zweitbeklagte betreibt in V eine Reitschule, die auch die am 12. November 1962 geborene Klägerin, eine amerikanische Staatsangehörige, die ihrer Mutter, die in zweiter Ehe mit einem Österreicher verheiratet ist, vom zuständigen amerikanischen Gericht in Pflege und Erziehung übergeben wurde, meist an den Wochenenden besuchte. Sie war eine gute Reiterin, hatte aber noch keine Bergtouren und Wanderungen gemacht. Die Zweitbeklagte betreibt in römisch fünf eine Reitschule, die auch ... mehr lesen...
Der Beklagte war am 24. September 1971 Halter und Eigentümer eines VW-Pritschenwagens; der Kläger verschuldete mit diesem Wagen an diesem Tag im Gemeindegebiet von S einen Verkehrsunfall, bei dem das Kraftfahrzeug des Josef A beschädigt wurde. Der Kläger als Lenker und der Beklagte als Halter des VW-Pritschenwagens wurden zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von 19 334 S samt 4% Zinsen seit 24. September 1971 und von Kosten in der Gesamthöhe von 12 689.64 S verurteilt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §971 KFG §59 ff ABGB § 971 heute ABGB § 971 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Leihe eines Kraftfahrzeuges ohne Versicherungsschutz.
Entscheidungstexte 4 Ob 140/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 4 Ob 140/... mehr lesen...
Norm: EGVG ArtVIII Abs1 litd GewO 1973 §29 GewO 1973 §103 Abs1 litbGewO §138 Abs4 KFG 1967 §59 KFG 1967 §63 GewO 1973 § 29 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 29 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §59 VersVG §158c KFG 1967 § 59 heute KFG 1967 § 59 gültig ab 16.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2020 KFG 1967 § 59 gültig von 01.07.2007 bis 15.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2007 KFG 1967 § 59 gültig ... mehr lesen...
Der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW geriet am 17. Juli 1971 in einer Kurve von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Helmut G erlitt als Insasse dieses PKW eine Querschnittlähmung. Der Erstbeklagte wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes G vom 21. Juni 1972 schuldig erkannt, diesen Unfall durch Einhaltung einer für die Beschaffenheit der Straße und die Bereifung des Fahrzeuges überhöhten Geschwindigkeit verschuldet zu haben. Die klagende Part... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 De KFG 1967 §59 KFG 1967 §60 ABGB § 1444 heute ABGB § 1444 gültig ab 01.01.1812 KFG 1967 § 59 heute KFG 1967 § 59 gültig ab 16.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2020 ... mehr lesen...
Ende November 1973 ereignete sich in E ein Zusammenstoß zwischen einem vom Kläger gehaltenen und damals gelenkten PKW und einem vom Beklagten gelenkten PKW, wobei das Fahrzeug des Klägers beschädigt wurde. Das Alleinverschulden des Beklagten an diesem Verkehrsunfall ist nicht strittig. Im vorliegenden Prozeß belangte der Kläger den Beklagten auf Schadenersatz; offen ist nur mehr das Teilbegehren auf Ersatz unfallverursachter Mietwagenkosten in der nicht bestrittenen Höhe von 6740.... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA KFG 1967 §59 EKHG § 5 heute EKHG § 5 gültig ab 01.06.1959 KFG 1967 § 59 heute KFG 1967 § 59 gültig ab 16.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2020 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §59 VersVG §158b ff KFG 1967 § 59 heute KFG 1967 § 59 gültig ab 16.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2020 KFG 1967 § 59 gültig von 01.07.2007 bis 15.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2007 KFG 1967 § 59 gülti... mehr lesen...