IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Weber als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch RA B, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 30.11.2023, Zl. ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 23.04.2024 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Größ als Einzelrichter über die Beschwerde des A gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 29.10.2018, Zl. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung des Kraftfahrzeuges *** nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) nicht Folge gegeben und wird der angef... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.01.2019 Norm: KFG 1967 §44KFG 1967 §56KFG 1967 §57
Rechtssatz: Die Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr stellt eine vorbeugende Administrativmaßnahme im Interesse der Verkehrssicherheit und keine Bestrafung dar. Die Entscheidung steht einer Zulassung des Fahrzeuges bei nachgewiesener Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht entgegen. ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Marzi als Einzelrichter über den Antrag der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 14. Dezember 2017, betreffend Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 29. Juni 2017, LVwG-AV-1376/001-2016, abgeschlossenen Verfahrens i.A. Widerruf einer Ermächtigung gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967, den BESCHLUSS 1. Der Antrag wird abgewiesen. 2. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs... mehr lesen...
Geschäftszeichen: Datum: LVwG-ME-13-0104 24. Juni 2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Mag. Schnabl über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung der Frau ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom **... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.06.2014 Norm: KFG 1967
Rechtssatz: Durch Einholung einer Auskunft eines ÖAMTC Mitarbeiters, der als entsprechend verlässlicher Fachmann eingeschätzt werden konnte und durfte, ist der Lenker dem Erfordernis, alles Zumutbare zu veranlassen, um sich die Überzeugung zu verschaffen, dass das Kraftfahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, in ausreichendem ... mehr lesen...