Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §51 Abs3;
Rechtssatz: Für eine analoge Anwendung des § 51 Abs 3 KFG 1967 auf den Fall, dass vorhandene Kennzeichentafeln mangels entsprechender Vorsorge vor Antritt der Fahrt nicht montiert werden konnten, bietet das Gesetz keinen Konsens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986180167.X01 Im RIS... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 11. April 1986 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 12. Juli 1985 um 8.35 Uhr in Linz, Kreuzung Breitwiesergutstraße - Brucknerstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw gelenkt zu haben, wobei festgestellt worden sei, daß am Lkw die behördlichen Kennzeichentafeln nicht angebracht gewesen seien und daher diese bei Verwendung dieses Kfz auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nicht g... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §51 Abs3; KFG 1967 § 51 heute KFG 1967 § 51 gültig ab 01.08.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2007 KFG 1967 § 51 gültig von 25.05.2002 bis 31.07.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/2002 ... mehr lesen...