RS Vwgh 1970/11/23 1875/69

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Veröffentlicht am 23.11.1970
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §51 Abs3;

Rechtssatz

Ein Zettel mit der Kennzeichennummer hinter der Windschutzscheibe kann nicht als behelfsmäßige Ersatztafel im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001875.X01

Im RIS seit

09.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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