Entscheidungen zu § 51 Abs. 1 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2004/1/13 5Ob235/03z

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Entscheidung | OGH | 13.01.2004

TE OGH 2000/3/2 9Ob22/00a

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Entscheidung | OGH | 02.03.2000

TE OGH 1992/9/15 10ObS58/92

Begründung: Mit Bescheid vom 10. April 1991 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch der am 13. September 1935 geborenen Klägerin auf die am 10. April 1990 beantragte Berufsunfähigkeitspension vom 1. Mai 1990 an und stellte das Ausmaß dieser Leistung von diesem Tag an mit monatlich brutto 3.027,50 S, vom 1. Jänner 1991 an mit 3.178,90 S fest. Der Pensionsberechnung zu diesem Bescheid ist zu entnehmen, daß dabei 187 Versicherungsmonate in Österreich nach dem ASVG und eine Beme... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1992

RS OGH 1976/3/18 7Ob20/76, 7Ob16/83, 10ObS58/92, 9Ob22/00a, 5Ob235/03z

Norm: JN §66KFG 1967 §51 Abs1KFG 1967 §64
Rechtssatz: 1. Der § 66 JN kann in Ermangelung einer eigenen Definition im KFG für die Auslegung des Begriffes Wohnsitz herangezogen werden. 2. Eine Person kann sowohl im Inland als auch im Ausland gleichzeitig einen ordentlichen Wohnsitz haben; die Gründung eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland ist nicht zwangsläufig mit der Aufgabe des ausländischen Wohnsitzes verbunden. 3. Ein inländischer Wohnsitz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1976

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