Im vorgelegten Verwaltungsakt erliegt eine "Verständigung über die Beendigung einer Gewerbeberechtigung" der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 5. März 1996. Danach war der Beschwerdeführer Gewerbeinhaber eines Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 der Gewerbeordnung 1973, beschränkt auf den Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör. Als Tag der Beendigung der Gewerbeberechtigung ist der 8. Jänner 1996 angegeben (Aktenseite 1). Mit Bescheid vom 30. Juni 2000 hob ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §45 Abs3;KFG 1967 §45 Abs6;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 45 Abs. 6 letzter Satz KFG 1967 ist eine Aufhebung der nach § 45 Abs. 3 KFG 1967 erteilten Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten nicht zwingend vorgesehen. Der Behörde ist vielmehr Ermessen eingeräumt. Schlagworte Ermesse... mehr lesen...