Entscheidungen zu § 45 Abs. 4 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1984/4/5 7Ob6/84

Entscheidungsgründe: Der beklagten Partei wurde von der Behörde unter anderem das Probefahrtkennzeichen K ***** zugewiesen. Der Ausgabe dieses Probefahrtkennzeichens liegt eine zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei abgeschlossene Haftpflichtversicherung zugrunde. Am 1. 10. 1981 verursachte Josef T*****, ein Angestellter der beklagten Partei, mit deren nicht zum Verkehr zugelassenen PKW Ford Escort, an dem das genannte Probefahrt- kennzeichen angebracht war, einen Ve... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.04.1984

RS OGH 1984/4/5 7Ob6/84, 7Ob81/15k

Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs4
Rechtssatz: Die Verwendung von Probefahrtkennzeichen zu privaten Zwecken (zum Mittagessen nach Hause) ist auch dann unzulässig, wenn mit dieser Fahrt ein geschäftlicher Zweck (anschließende Vorführung des Fahrzeuges bei einem Kunden) verbunden ist. VwGH vom 07.03.1977, 1631/76; Veröff: ZVR 1977/261 S 333 Entscheidungstexte 7 Ob 6/84 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.1984

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