Der Beklagte verkaufte seinen bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW laut Verkaufsbestätigung vom 26. 6. 1969 an Adolf L und übergab dem Erwerber das Auto. Der Eigentümerwechsel wurde jedoch bis zum 28. 7. 1969 weder der Klägerin noch der Kraftfahrzulassungsbehörde mitgeteilt. An diesem Tag lenkte Adolf L das von ihm erworbene Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand, geriet auf die linke Straßenseite und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, wobei sein Mitfahrer Franz P... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1AKHB Art6 Abs2 litb EKHG §5 IIa KFG 1967 §43 Abs4 KFG 1967 §103 Abs2 VersVG §69 Abs3 VersVG §71 Abs1 VersVG §158 VersVG §159 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EKHG § 5 heute ... mehr lesen...