Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten J***** M***** und E***** F***** von der wider sie erhobenen Anklage, es hätten am 31. Mai 2008 in Bezau 1./ J***** M***** als Beamter, und zwar als gemäß § 57a Abs 2 KFG ermächtigter Gewerbetreibender mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihren Rechten, einerseits auf Teilnahme nur verkehrs- und betriebssicherer Kraftfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr und auf Vergabe von Begutachtungsplaketten gemäß § 57a Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 8. 2004 stellte ein Kfz-Fachbetrieb als beliehenes Organ der Bundesverwaltung für einen, damals im Eigentum der Klägerin stehenden PKW eine Begutachtungsplakette gemäß § 57a Abs 5 KFG aus, obwohl der PKW an der Bodenplatte, insbesondere im Bereich der rechten und linken Türschwelle, erheblich durchgerostet und daher weder verkehrs- noch betriebssicher war. Die Durchrostungen wurden im Gutachten des Kfz-Fachbetriebs nicht angeführt. Am 21. 8. 2004 verkauf... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 11. 2000 beauftragte der seinerzeitige Eigentümer eines später vom Kläger erworbenen PKW die beklagte Partei mit der Überprüfung und Begutachtung im Sinne des § 57a KFG. Diese Überprüfung wurde durchgeführt und für das Fahrzeug ein Gutachten gemäß § 57a KFG ausgestellt, in dem keinerlei Mängel bekanntgegeben wurden. Nachdem der Kläger das Fahrzeug am 6. 4. 2001 käuflich erworben hatte, kam es am 3. 6. 2001 zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Kläger schwer verlet... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Versicherungsgesellschaft (in der Folge erstklagende Partei) war Haftpflichtversicherer eines LKW, der am 16.April 1991 von einem Sachverständigen des Amtes der NÖ. Landesregierung (dem Zweitnebenintervenienten) gemäß den §§ 55 und 57 KFG überprüft wurde. Der Sachverständige stellte verschiedene Mängel fest, unter anderem auch schwere Mängel an der Bremsanlage. Für den 3.Juni 1991 wurde demnach eine neuerliche Prüfung gemäß § 57 Abs 6 KFG angeordnet. Bei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1990 Eigentümer und Zulassungsbesitzer eines (gebrauchten) LKWs Fiat-Iveco. Zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt erhielt dieser LKW von einem Dritten, jedenfalls nicht vom Kläger, eine nicht fachmännisch gebaute und montierte Anhängevorrichtung (im folgenden Anhängerkupplung); der Rahmen für die Aufnahme des Kugelkopfes ist mit einem zu schweren U-Profil gebaut und dann mit einer zu kurzen Auflage am Fahrzeugrahmen befestigt. Man h... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9 ABGB §1311 IIbKFG §4 Abs2KFG §55KFG §57KFG §57a Abs1 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. Februar 1986 ereignete sich im Kleinen Walsertal in Riezlern auf der Walserstraße ein Auffahrunfall zwischen dem Omnibus, Marke Daimler-Benz 0303, polizeiliches Kennzeichen V 3.701, dessen Eigentümer, Halter und Lenker der Kläger war, und dem LKW, Marke Daimler-Benz, polizeiliches Kennzeichen (D) SR-HR 510, dessen Eigentümer und Halter die Erstbeklagte und dessen Lenker der Drittbeklagte waren und für den die Zweitbeklagte die Stelle des Haftpflichtv... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §4 Abs2StVO §61 KFG 1967 § 4 heute KFG 1967 § 4 gültig ab 21.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2023 KFG 1967 § 4 gültig von 16.12.2020 bis 20.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2020 KFG 1967 § 4 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: EO §259 EO §382 Z1 II1 EO §391 Abs1 IIAKFG §4 Abs2KFG §4 Abs4 EO § 259 heute EO § 259 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 259 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 E... mehr lesen...