Norm
ABGB §1295 Ia9Rechtssatz
Bei der Frage des Schutzbereichs der §§ 55, 57 KFG kommt der Bestimmung des § 4 KFG insofern Bedeutung zu, als bei wiederkehrenden Überprüfungen auf Grund des Verfahrens nach § 57 KFG zu entscheiden ist, ob das Fahrzeug auch dieser - wie auch den anderen Vorschriften des KFG - entspricht.Bei der Frage des Schutzbereichs der Paragraphen 55, 57, KFG kommt der Bestimmung des Paragraph 4, KFG insofern Bedeutung zu, als bei wiederkehrenden Überprüfungen auf Grund des Verfahrens nach Paragraph 57, KFG zu entscheiden ist, ob das Fahrzeug auch dieser - wie auch den anderen Vorschriften des KFG - entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0022886Im RIS seit
11.03.1994Zuletzt aktualisiert am
09.08.2024