Entscheidungen zu § 34 Abs. 2 KFG 1967

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TE UVS Tirol 2006/04/25 2006/26/0981-3

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 15.03.2006, Zl VK-29466-2005, wurde Herrn M. P., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 11.11.2005 um 20.20 Uhr Tatort: Innsbruck, auf der Egger-Lienz-Straße 120 (WIFI) in Fahrtrichtung Westen Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   Sie haben als Zulassungsbesitzer des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspric... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 25.04.2006

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