IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn B gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 24.04.2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird betreffend die Spruchpunkte 1., 2. und 7. des Straferkenntnisses mit folgenden Maßgaben als unbe... mehr lesen...
Geschäftszeichen: Datum: LVwG-ME-13-0104 24. Juni 2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Mag. Schnabl über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung der Frau ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom **... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.06.2014 Norm: KFG 1967
Rechtssatz: Durch Einholung einer Auskunft eines ÖAMTC Mitarbeiters, der als entsprechend verlässlicher Fachmann eingeschätzt werden konnte und durfte, ist der Lenker dem Erfordernis, alles Zumutbare zu veranlassen, um sich die Überzeugung zu verschaffen, dass das Kraftfahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, in ausreichendem ... mehr lesen...