Begründung: Der Erstbeklagte, der praktischer Arzt in Attnang-Puchheim ist, besuchte am 16.5.1981 in Bad Ischl ein berufsbildendes Seminar. An diesem Samstag hatte ab Mittag der Wochenenddienst die ärztliche Betreuung in Attnang-Puchheim übernommen; der Erstbeklagte wäre 'außer Dienst' gewesen. Er hatte aber mit seiner Frau vereinbart, daß er in dringenden Fällen über ein von ihm mitgeführtes Ausrufgerät alarmiert werden könne. Am Nachmittag bekam er über dieses Ausrufgerät ein Si... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 liteStVO §26 KFG 1967 § 20 heute KFG 1967 § 20 gültig ab 01.11.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 KFG 1967 § 20 gültig von 16.12.2020 bis 31.10.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2020 KFG 1967 § 20 gültig vo... mehr lesen...