Entscheidungsgründe: Am 20.Mai 1988 ereignete sich auf der A 21, Richtungsfahrbahn Wien, nächst Kilometer 37.300 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter mit seinem PKW Mercedes 200 D, W 497.597 und der Erstbeklagte als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen, bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKW MAN/VW W 752.183, der mit einem Ladekran und einer gelb-roten Rundumleuchtanlage ausgestattet war, beteiligt waren. Im Unfallszeitpunkt... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 12. 1982 ereignete sich gegen 17,10 Uhr auf der Filzmoser Landesstraße bei der Einfahrt zum Güterweg „Geier“ ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines PKWs Marke VW Passat und Anton E***** als Lenker des von der Erstbeklagten gehaltenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten LKWs Marke ÖAF mit einem Satteltiefladeanhänger beteiligt waren. Bei diesem Unfall wurden der Kläger schwer verletzt und sein Fahrzeug beschädigt. Anton E**... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §17 Abs1 litaStVO §27 Abs1
Rechtssatz: Unter "sonstigen Fahrzeugen" im Sinne des § 27 Abs1 StVO, sind solche zu verstehen, die unmittelbar den im § 27 Abs 1 StVO genannten Zwecken, nämlich die Verwendung für den Straßenbau, die Straßenpflege, die Straßenreinigung, die Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung oder der Straßenbahnanlagen dienen. Aus dem Umstand, daß gemäß § 17 Abs 1 lit a KFG Fahrzeuge, die ausschließlich oder v... mehr lesen...