Entscheidungen zu § 123 Abs. 4 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Wien 1991/10/23 03/15/539/91

Rechtssatz: Ein Fehlen einer Approbationsbefugnis ist nicht anzunehmen wenn mit Dienstanweisung der Leiter der Behörde alle Beamten des rechtskundigen Dienstes, alle Beamten des Sicherheitswache- und Kriminalbeamtenkorps sowie alle im Strafamt - Revisionsbüro für Polizeistrafsachen und den Kanzleien der Bezirkspolizeikommissariate tätigen Beamten und Vertragsbediensteten zur Einholung von Auskünften gemäß § 103 Abs 2 KFG 1967, in der im § 123 Abs 4 KFG genannten Art und Weise ermächtigte u... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.10.1991

TE UVS Wien 1991/10/23 03/15/539/91

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, es als Zulassungsbesitzer des Personenkraftwagens W-XY unterlassen zu haben, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 18.2.1991, zugestellt am 20.3.1991, innerhalb der Frist von 2 Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 15.12.1990 um 20.33 Uhr in Wien 23, Breitenfurter Straße 278, Richtung stadtauswärts, gelenkt bzw verwendet habe. Im Rahmen der öffentlichen mündlichen Verhandlun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.10.1991

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