IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Fraberger als Einzelrichter über die Beschwerde der A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 30. Dezember 2025, Zl. ***, betreffend Ablehnung des Ansuchens um Erteilung der Fahrlehrbewilligung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zuläs... mehr lesen...