Entscheidungen zu § 110 KFG 1967

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RS UVS Oberösterreich 1996/11/28 VwSen-103996/8/Gu/Mm

Rechtssatz: Dem Beschuldigten wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 8. Juli 1996, als Inhaber der Fahrschule C D, W, gemäß § 114 Abs.5 KFG 1967 die Bewilligung zur Abhaltung eines Fahrschulkurses in R in den Seminarräumen des Messehauptgebäudes B-straße und zwar in der Zeit von 15.7.1996 bis 15.10.1996, erteilt. Dies mit der Maßgabe, daß Fahrschüler zu diesem Fahrschulkurs nur bis längstens 4 Wochen nach Beginn aufgenommen werden dürfen. Zu diesem Zweck verschaffte sich der Beschuld... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.11.1996

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