Entscheidungen zu § 109 Abs. 2 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/20 2000/11/0283

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Februar 1998 auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung für die Klassen A bis G gemäß § 108 Abs. 3 und § 109 Abs. 1 lit. e und Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführer sei österreichischer Staatsbürger und Fahrschullehrer für die Klassen A bis G. Der Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.09.2001

RS Vwgh 2001/9/20 2000/11/0283

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 lite;KFG 1967 §109 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass eine berufliche Tätigkeit keine Schulausbildung (§ 109 Abs. 2 KFG 1967) darstellt, und auch der vom Beschwerdeführer absolvierte zweieinhalb Jahre dauernde "freiwillige Kurs" (private Lehrgang) nicht als Schulausbildung angesehen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2001

RS Vwgh 2001/9/20 2000/11/0283

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 lite;KFG 1967 §109 Abs2;KFG 1967 §116 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand, dass dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrschullehrerberechtigung gemäß § 116 Abs. 2 KFG 1967 eine Befreiung vom Erfordernis des Besitzes eines in Österreich gültigen Reifezeugnisses gewährt worden sei, hat nicht zur Folge, dass bei ihm die persönlichen Voraussetzungen f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/3 92/14/0038

Die Beschwerdeführer betreiben seit 27. August 1984 eine Fahrschule mit den Standorten in M. und B. in der Form einer (atypisch) stillen Gesellschaft. Mit notarieller Vereinbarung vom 30. Juli 1984 wurden von dem die Fahrschule bis dahin betreibenden LK die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und der Firmenwert der Fahrschule auf UK (Erstbeschwerdeführer) übertragen, nachdem dieser im Jahre 1984 von LK adoptiert worden war. Zweck dieser Adoption ist es nach der unwiderspr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.11.1992

RS Vwgh 1992/11/3 92/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;KFG 1967 §109 Abs1;KFG 1967 §109 Abs2;KFG 1967 §109 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF, warum die Abgabenbehörde eine AfA vom Firmenwert einer Fahrschule nicht anerkannt hat. (Der vormalige Fahrschulinhaber adoptierte den nunmehrigen Fahrschulinhaber und Bf, wodurch er es diesem erst ermöglichte, die Fa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1992

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