Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn J W das Straferkenntnis vom 22. November 1991, 3- -91, erlassen. Darin werden Herrn W als Lenker des Motorrades W folgende Verwaltungsübertretungen vom 1. Juni 1991 angelastet: 1. Er habe in der Zeit von 22,40 Uhr bis 22,43 Uhr auf der LH x von L M kommend durch L, das Erholungszentrum L über Güterwege Richtung E mehr als eine Person befördert, 2. sei um 22,40 Uhr im Ortsgebiet von L auf der unteren Hauptstraße (LH x) schneller als ... mehr lesen...
Rechtssatz: Werden auf einem Motorrad mehr Personen transportiert, als nach der Zulassung vorgesehen ist, dann wird dadurch nicht nur die Sicherheit der beförderten Personen, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer erheblich beeinträchtigt. mehr lesen...