Entscheidungen zu § 106 Abs. 1b KFG 1967

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 2008/9/25 B1744/06

Begründung: I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 21. März 2006 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in Höhe von € 60,- verhängt, weil er am 14. September 2005 in St. Johann in Tirol gegen die Vorschrift des §106 Abs1b Kraftfahrgesetz 1967 (im Folgenden: KFG 1967) verstoßen habe. Er habe auf einem Sitz, der mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet gewesen sei, ein Kind befördert, das unter 12 Jahre alt und kleiner als 150 cm gewesen sei, u... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.2008

RS Vfgh 2008/9/25 B1744/06

Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationFührerscheinG §30aKFG 1967 §106 Abs1bVStG §21 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen eine als Aufhebung deserstinstanzlichen Straferkenntnisses und Einstellung desVerwaltungsstrafverfahrens zu wertende Stattgabe der Berufung mitAbsehen von der Strafe ohne Ermahnung mangels Beschwer; Verpflichtungzu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.2008

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