Entscheidungen zu § 105 KFG 1967

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RS UVS Wien 1993/04/08 03/11/484/93

Rechtssatz: Im Sinne der Bestimmungen des §105 KFG darf auch ein nicht zum Verkehr zugelassenes KFZ abgeschleppt werden, sohin auch eines, bei welchem die Begutachtungsplakette keine Gültigkeit mehr hat; wird jedoch eine derartige Abschleppfahrt auf öffentlichen Verkehrsflächen unterbrochen und das KFZ auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt, ohne daß zu ersehen ist, daß es gerade abgeschleppt wird, so ist auf den ordnungsgemäßen Zustand des KFZ zu achten. Schlagworte Begutac... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 08.04.1993

TE UVS Wien 1993/04/08 03/11/484/93

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, daß er es am 8.7.1992 um 14.20 Uhr in Wien, K-gasse als Zulassungsbesitzer des Kfz mit dem Kennzeichen W-53 unterlassen habe dafür zu sorgen, daß am Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Begutachtungsplakette angebracht war. In der
Begründung: wurde ausgeführt, daß - ungeachtet des Vorbringens des Berufungswerbers, sein Fahrzeug sei abgeschleppt worden und habe an der Tatörtlichkeit nur eine kur... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 08.04.1993

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