IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Dr. Goldstein als Einzelrichter über die Beschwerde der Frau A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 01.02.2021, Zl. ***, betreffend Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz 1967, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentli... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.03.2021 Norm: KFG 1967 §103 Abs1KFG 1967 §103 Abs9 litc
Rechtssatz: Im Rahmen der Zulassung wird dem Antragsteller das Recht verliehen, das Fahrzeug gemäß den bestehenden Vorschriften auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwenden oder anderen Personen zur Verwendung zu überlassen. Der Rechtsbesitzer dieses Rechtes wird daher als "Zulassungsbesitzer" bezeichnet (vgl RV ... mehr lesen...