Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** S*****, vertreten durch Dr. Gerhard Fink, Mag. Dr. Bernhard Fink, Dr. Peter Bernhart, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei E***** M*****, vertreten durch Dr. Farhad Paya, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen 5.720... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zweitbeklagte Baugesellschaft war von der erstbeklagten Gletscherbahngesellschaft beauftragt, Bauarbeiten an einem Straßentunnel einer Gebirgsstraße durchzuführen. Die Gebirgsstraße ist eine Privatstraße, die von der Erstbeklagten gehalten wird. Sie ist ab einer Seehöhe von 1.950 m zwischen 17.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens für den Verkehr gesperrt. Die Tätigkeiten an der Straße wurden von zwei Partien durchgeführt. Diesen standen drei Fahrzeuge zur Verfügung,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 74.265,60 sA im wesentlichen mit der
Begründung: , er habe als Angestellter der Steyr Daimler Puch AG ein Firmenfahrzeug zu seiner Verfügung gehabt. Am 9.Jänner 1985 habe ihn der Beklagte ersucht, ihm diesen PKW für eine Probefahrt zur Verfügung zu stellen. Der Kläger habe den Beklagten befragt, ob er eine gültige Fahrerlaubnis besitze, was der Beklagte bejaht habe. Daraufhin habe der Kläger da... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3KFG 1967 §103 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Der Zweck der Bestimmung des § 103 Abs 2 1.Satz KFG 1967 ist der Schutz der Allgemeinheit; sie bezweckt aber nicht den Schutz des Fahrers selbst oder jener Personen, die trotz Kenntnis des Umstandes, dass der Fahrer keinen Führerschein hat, mit dem von ihm gelenkten Fahrzeug mitfahren. Entscheidungstexte 8 Ob 70/78 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3KFG 1967 §103 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Der Zweck der Bestimmung des § 103 Abs 2 1.Satz KFG 1967 ist der Schutz der Allgemeinheit; sie bezweckt aber nicht den Schutz des Fahrers selbst oder jener Personen, die trotz Kenntnis des Umstandes, dass der Fahrer keinen Führerschein hat, mit dem von ihm gelenkten Fahrzeug mitfahren. Entscheidungstexte 8 Ob 70/78 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §103 Abs1
Rechtssatz: Ein Transportunternehmer kommt seiner Verpflichtung nach § 103 Abs 1 KFG 1967 nur dann nach, wenn er für eine sachgemäße Wartung seiner Kraftfahrzeuge - allenfalls in einer Kraftfahrzeugwerkstätte - Sorge trägt. Entscheidungstexte 7 Ob 92/75 Entscheidungstext OGH 22.05.1975 7 Ob 92/75 Veröff: ZVR 1976/82 S 87 mit Glosse von Schwimann = Ver... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §103 Abs1StVO §20 IA
Rechtssatz: Gewährleisten die Scheinwerfer nicht mehr die vorgeschriebene Mindestsichtweite, so ist diesem Umstand durch Einhalten einer entsprechend geringeren Geschwindigkeit Rechnung zu tragen. Entscheidungstexte 2 Ob 38/71 Entscheidungstext OGH 18.02.1971 2 Ob 38/71 Veröff: ZVR 1972/32 S 54 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §86KFG 1967 §103 Abs1
Rechtssatz: 1) Der Besitzer eines Kraftfahrzeuges kann sich zur Erfüllung der ihm nach § 86 Abs 1 KFG obliegenden Pflicht, dieses in vorschriftsmäßigem Zustand zu halten, anderer Personen bedienen. 2) In einem solchen Falle kann er die Unmöglichkeit der Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes im Sinne des § 5 Abs 1 des Verwaltungsstrafgesetzes nur durch den Beweis entsprechender Kontrolle bezüglich der Be... mehr lesen...