IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Schreier über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Y vom 12.02.2024, ***, betreffend mehrere Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 - KFG 1967 und eine Übertretung nach dem Führerscheingesetz - FSG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insoweit Folge gegeben, als... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Schmalzl über die Beschwerde des AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 07.04.2021, Zl ***, betreffend Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, mit der Maßgabe, dass im Spruch: des angef... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des AA, geb. am xx.xx.xxxx, wohnhaft in **** Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 07.01.2021, Zl ***, betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem Führerscheingesetz (FSG) und dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Fol... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des AA, geb ***, wohnhaft in Z., Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 16.01.2020, Zl ***, betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem FSG und dem KFG, aufgrund durchgeführter Beschwerdeverhandlug zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und werden die Verwaltungsst... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Lechner über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 14.01.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Führerscheingesetz und nach dem Kraftfahrgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Bettina Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. BB, Adresse 1, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 16.11.2016, Zl ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde zu den Spruchpunkten 1., 2., 3. und 5. als unbegründet abgewiesen. 1. Gem... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Mag. BB, Rechtsanwalt, Adresse1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 02.09.2015, Zl V-***1 zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG iVm § 38 VwGVG wird der Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt 1. Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. H... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Tinzl & Frank RAe-Partnerschaft (Mag. Michael Tinzl, Mag. Albert Frank, Mag. Michael Schönlechner), Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 15.12.2014, Zahl ****, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Nicole Stemmer über die Beschwerde des Herrn A, geboren am **.**.****, wohnhaft in Adresse, Platz, Ort, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B, Adresse, Platz, Ort, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft C vom 16.12.2013, Zahl VK-*****-**** nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz... mehr lesen...