Entscheidungen zu § 102 Abs. 6 KFG 1967

Landesverwaltungsgericht Salzburg

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TE Lvwg Erkenntnis 2017/8/3 405-4/1154/1/14-2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF-Straße, AD AE, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 15.02.2017, Zahl 30206-369/ 56463-2015, zu Recht e r k a n n t : I.     Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II.    Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von € 10,- zu leist... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 03.08.2017

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