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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 20. Februar 2023, 2023-0.136.672, teilte die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes den Beschwerdeführern mit, sie keine Wiederaufnahme der Sicherheitsuntersuchung des Flugunfalls vom 5. April 2014 vornehmen werde. 2. Mit Schreiben vom 14. März 2023 erhoben die Beschwerdeführer dagegen Beschwerde und ersuchten mit einem weiteren Schreiben vom selben Tag um rasche Weiterleitung an das Bu... mehr lesen...