Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend Oberösterreich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/05 Schulpflicht
Norm: EStG 1972 §47 Abs3;SchPflG 1985 §16 Abs2;SchulpflichtmatrikV OÖ 1966 §4 Abs1;
Rechtssatz: Dafür, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist entgegen der Ansicht der belBeh auch nicht entscheidend, daß der Bfin aus ihrem Wissensstand als Schulleiter Vorteile in der Matrikenführung zu Gebot... mehr lesen...