Begründung: Die Klägerin ist die Landeszahnärztekammer für Oberösterreich. Am 7. Oktober 2006 fand in Wien eine Sitzung des Bundesausschusses der Österreichischen Zahnärztekammer statt. Diesem lag ein Antrag der Landeszahnärztekammer Oberösterreich auf „Übertragung zur Klags- und Exekutionsführung" gemäß § 35 Abs 4 ZÄKG vor. Der Bundesausschuss bewilligte einstimmig einen Antrag auf Übertragung von Aufgaben von regionaler Bedeutung an die Landeszahnärztekammer Oberösterreich, „nä... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Landeszahnärztekammer für Oberösterreich. Die Klägerin beantragt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsbegehrens, den Beklagten die Errichtung, den Betrieb und die Bewerbung von Krankenanstalten ohne Bewilligung der oberösterreichischen Landesregierung sowie die Verwendung des Begriffs „Zahnklinik" zu verbieten. Es sei wettbewerbswidrig, dass die Beklagten ohne Bewilligung der Landesregierung eine Krankenanstalt betrieben und mit ihrem A... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B3 ZÄKG §34 ZÄKG §35 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bi... mehr lesen...