Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei für die in deren Auftrag erbrachten Leistungen als Steuerberater in den Jahren 1990 bis 1992 die Zahlung von insgesamt S 223.943. Die beklagte Partei wendete ein, sie habe erst im Jahre 1992 erfahren, daß der Kläger am 15.7.1990 auf die Berufsausübung (als Steuerberater) verzichtet habe. Bei Kenntnis dieses Umstands hätte sie mit ihm keinen Vertrag geschlossen. Die Vertretung sei mangelhaft gewesen, und der beklagten P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 28. Februar 1978 übertrug die Republik Österreich dem Kläger und Dipl.Ing. Werner S*** die statische und konstruktive Bearbeitung des Neubaus des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen in Wien 2., Schiffamtsgasse 1-3. Mit Vertrag vom 14. Februar 1980 trat die beklagte Partei anstelle der Republik Österreich in diesen Vertrag ein, was vom Kläger mit Schreiben vom 26. März 1980 zur Kenntnis genommen wurde. Da mehrere Anbieter eine vom Amts... mehr lesen...
Norm: IngKG §31
Rechtssatz:
Auch durch die Verbindlicherklärung einer Gebührenordnung tritt deren unmittelbare Rechtswirksamkeit auf das konkrete Auftragsverhältnis nicht ein; die Gebührenordnung kann Außenstehenden gegenüber nur im Wege des Einzelvertrages wirksam werden.
Entscheidungstexte 7 Ob 742/81 Entscheidungstext OGH 04.03.1982 7 Ob 742/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 HIngKG §31 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Die nach § 31 IngKG zu erlassende Gebührenordnung bindet nur die Zivilingenieure und nicht unmittelbar deren Vertragspartner. Sie bildet jedoch einen Behelf ... mehr lesen...
Norm: HKG §1 Abs2 HKG §31 HKG § 1 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 103/1998 HKG § 31 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 103/1998
Rechtssatz:
Zur Rechtsstellung des Vorstehers eines Fachverbandes der Bundes... mehr lesen...