Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer beim Erstgericht "als Arbeits- und Sozialgericht" eingebrachten Klage, die beklagte Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich zur Zahlung eines Pensionszuschusses im gesetzlichen Ausmaß bzw im Ausmaß der Richtlinien der beklagten Partei zu verpflichten. Sie sei vom 1. 6. 1952 bis 31. 1. 1981 Mitglied der beklagten Partei in der Abteilung Dienstnehmer gewesen und habe während dieser Zeit Beiträge geleistet. Am 29. 10. 1999 habe sie ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als pharmazeutische Fachkraft in einer Apotheke angestellt. Aus Anlaß der Geburt ihres ersten Kindes bezog sie vom 4. 2. 1996 bis 15. 3. 1997 ein tägliches Karenzurlaubsgeld von S 185,50. Am 16. 3. 1997 trat bei ihr ein neuer Versicherungsfall der Mutterschaft ein. Ihr Bruttobezug als Angestellte betrug bis zum 30. 4. 1997 S 37.230 monatlich (oder S 1.241 täglich); ab dem 1. 5. 1997 erhöhte sich dieser Bruttobetrag auf S 38.103 monatlich (o... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ASGG §50 Abs1 Z6GehKG §28 Abs4GehKG §34 Abs1GehKG §37 Abs1                               
Rechtssatz:          Die Festsetzung des Ergänzungsbetrages gemäß § 28 Abs 4 GehKG durch die Pharmazeutische Gehaltskasse stellt keinen die Gerichte bindenden Bescheid dar.                     Entscheidungstexte                                  10 ObS  179/98s       Entscheidungstext  OGH  10.11.1998  10 ObS  179/98s                                             10 ObS  312/00f       Entsche...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AlVG §41ASVG §162ASVG §166 Abs1 Z2GehKG §28 Abs4                               
Rechtssatz:          Aus § 28 Abs 4 GehKG ergibt sich, dass eine Ergänzung auf die vollen Bezüge erst in Betracht kommt, wenn die laufenden Leistungen des Krankenversicherungsträgers die Höhe der vollen Nettobezüge nicht erreichen. Dieser Ergänzungsanspruch ist subsidiär und kann nicht vor dem primären Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen, Bei der Beurteilung, o...                    mehr lesen...