Entscheidungen zu § 21 KG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1996/12/17 4Ob2326/96d

Norm: HeizKG §17HeizKG §21
Rechtssatz: Die rechtzeitige Abrechnung und Vorlage der Belege ist für die Ausschlußfrist des § 21 Abs 6 HeizKG nicht von Bedeutung. Nur die zweimonatige Leistungsfrist für die Nachzahlung eines Fehlbetrags durch einen Wärmeabnehmer nach § 21 Abs 5 HeizKG beginnt erst mit der tatsächlichen Erfüllung der Pflichten gemäß den §§ 16 bis 19 HeizKG, also mit der ordnungsgemäßen und vollständigen Vorlage der Abrechnung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1996

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten