Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.03.2019 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Absprache über 1. den Anspruch auf Abgeltung der seit dem Schuljahr 2016/2017 geleisteten Überstunden und 2. den Anspruch auf sofortige Weitergewährung der vier gestrichenen Werteinheiten seitens des damaligen Landesschulrates für Kärnten. 1. Mit Schriftsatz vom 20.03.2019 beantragte der Beschwe... mehr lesen...