Norm: ASVG §333ASVG §335BIG-Gesetz §2 Abs2SchOG §78 Abs1SchOG §78 Abs2
Rechtssatz: Höhere technische Bundeslehranstalten sind gemäß § 78 Abs 1 und 2 SchulorganisationsG „berufsbildende höhere Bundesschulen", woraus bereits ersichtlich ist, dass der Bund gesetzlicher Schulerhalter, gleichzeitig aber auch Träger der Ausbildung, in dessen Vollzugsbereich Ausbildungsleistungen erbracht werden, ist. Er steht demnach, soweit es um die Anwendung der §... mehr lesen...